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Sinkende Zahlungsmoral bei Krankenkassen-Rückkehrern

Krankenkassen schlagen Alarm

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben eine sinkende Zahlungsmoral und deutlich mehr säumige Beitragszahler kritisiert. Bei sogenannten Rückkehrern und bei freiwillig Versicherten sei es zu Beitragsausfällen in dreistelliger Millionenhöhe gekommen.

Die Zahlungsrückstände freiwillig versicherter Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen steigen seit Jahren. Hintergrund ist die zum 1. April 2007 eingeführte Versicherungspflicht für Menschen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, die Nicht-Versicherten die Möglichkeit gibt, in eine Kasse einzutreten oder zurückzukehren. Diese Rückkehrer meldeten sich aber in der Regel erst, wenn sie erkrankten. Obwohl die Kassen dann rückwirkend Beiträge verlangen und zunächst nur eine Notfallbehandlung leisten, werden die Rückstände meist nicht gezahlt, wie die Verbände bemängelten. Daher sollten die Sozialämter zur Kostenübernahme verpflichtet werden. Derzeit gingen die Rückstände zulasten der Solidargemeinschaft aller Versicherten.

Bei den freiwillig Versicherten liegt die sinkende Zahlungsmoral nach Kassen-Ansicht daran, dass auch bei mehrmonatigen Rückständen ein Versicherungsausschluss nicht mehr erlaubt sei. Da die Sozialämter bisher nicht zur Übernahme rückständiger Zahlungen für bedürftige Versicherte verpflichtet seien, müssten die gesetzlichen Krankenkassen die Rückstände derzeit über Mahnverfahren bis hin zur Einleitung einer Privatinsolvenz eintreiben. Dies sei aber aufwendig und kostenintensiv, kritisierten die Bundesverbände von AOK, BKK, IKK sowie Knappschaft, landwirtschaftliche Krankenkassen und die Verbände der Angestellten-Krankenkassen und Arbeiter-Ersatzkassen.