
Die Gesundheitsreform: Was ändert sich?
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Die Leistungen für gesetzlich Versicherte wurden ausgeweitet, Krankenkassen können neue Wahltarife anbieten. Nichtversicherte, die früher gesetzlich versichert waren, können sofort wieder in ihre alte Kasse zurück. Weitere bedeutende Teile der Reform wie der Gesundheitsfonds starteten Anfang 2009.
Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?
Ausgeweitet werden die Leistungen der gesetzlichen Kassen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Die Behandlung von Komplikationen nach Piercings wird nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet. Darüber hinaus können gesetzliche Kassen neue Wahltarife anbieten - etwa Tarife mit Selbstbehalt, Rückerstattung oder solche, in deren Rahmen auchhomöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Hausarzttarife müssen künftig von allen Kassen angeboten werden.
Steigen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen?
Seit am 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds gestartet ist, gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ein, Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Kassen mit vielen Kranken bekommen zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge erhebt, ist ein Kassenwechsel erlaubt. Mit unserem Gesundheitsfonds-Rechner können Sie selbst nachrechnen.
Was ändert sich für Privatversicherte?
Seit 1. Januar 2009 müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Wer arm ist, muss weniger zahlen. Bestandskunden können 2009 nur innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für über 55-Jährige und Bedürftige. Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden. Für Gutverdiener wurde der Wechsel aus der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) bereits 2007 erschwert: Das Einkommen muss seitdem drei Jahre in Folge über der Pflichtversicherungsgrenze (4050 Euro pro Monat, Wert für 2009) liegen. Weitere Informationen zu den Veränderungen für Privatpatienten finden Sie hier.
Was bedeutet die Reform für Nichtversicherte?
Künftig gilt eine Pflicht zur Versicherung: Die rund 200 000 bis 300 000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden - und müssen von diesen aufgenommen werden. Ehemals gesetzlich Versicherte müssen von den Kassen bereits vom 1. April 2007 an wieder aufgenommen werden. Ehemals Privatversicherte ohne Schutz musste die PKV seit 1. Juli 2007 im so genannten Standardtarif aufnehmen - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Eine bestehende Versicherung kann man nur noch dann kündigen, wenn man eine neue Police nachweist.
Was ändert sich für Ärzte und Apotheker?
2009 kommt eine neue Vergütungsordnung mit festen Euro-Preisen. Ärzte in «unterversorgten» Gebieten bekommen schon vorher Zuschläge. Der Rabatt, den Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, steigt von 2,00 auf 2,30 Euro. Vor der Verordnung teurer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden. Der Zugang zu innovativen, sehr teuren Arzneimitteln wird gesichert. Mehr zu den Veränderungen für Ärzte sowie den Veränderungen für Apotheker und anderen Leistungserbringern.
Weitere Informationen:
- Ausführliche Informationen zur Gesundheitsreform und zum System der Krankenversicherung in Deutschland bietet das Portal www.krankenkassen.de