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Konvergenzklausel gegen regionale Belastungssprünge

Kompromiss im streit über Länderausgleich gefunden

Bundesländer, in denen gut verdient wird, könnten durch die Einführung des Gesundheitsfonds Geld verlieren. Die Konvergenzklausel soll einen sanften Übergang ermöglichen. Insbesondere im Süden Deutschlands wurde befürchtet, dass mit Einführung des Gesundheitsfonds viel Geld abfließt. Dieser Effekt soll durch die Konvergenzklausel begrenzt werden.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds wird viel Geld im System neu verteilt. Krankenkassen, deren Mitglieder wegen eines guten Einkommens hohe Beiträge zahlen, werden davon kaum noch profitieren. Denn die Beitragszahlungen ihrer Mitglieder müssen sie direkt an den Fonds weiterleiten. Im Gegenzug erhalten sie für jeden Versicherten einen Festbetrag, sowie -unter Umständen- einen Zuschlag aus dem Risikostrukturausgleich. Daraus ergibt sich eine große Umverteilungswirkung, die sich auf einzelne Bundesländer hochrechnen lässt. 

Die Konvergenzklausel ist das Ergebnis der politischen Diskussion, die sich an einer Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft entzündet hatte. In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wurde daraufhin befürchtet, durch den Fonds Milliardenbeiträge zu verlieren. Ein Gegengutachten der Professoren Bert Rürup und Eberhard Wille kam Anfang 2007 zu geringeren Belastungen. Baden-Württemberg könnte bis zu 92 Millionen Euro verlieren, Bayern bis 98 Millionen und Hessen bis 64 Millionen Euro.

In ihrem Gutachten halten sich die Professoren Rürup und Wille mit Kritik an der Aufgabenstellung nicht zurück. Der "regionale Denkansatz" sei "verfehlt". Die Annahme, dass "Sozialversicherungsbeiträge, die in einem Land entstehen auch dort wieder verausgabt werden sollten", sei abwegig. In der Tat ist es gerade Ziel des Fonds, die Bevorteilung von Kassen mit gutverdienden Mitgliedern zu beenden.

Allerdings war für die Einführung des Gesundheitsfonds die Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat notwendig. Folglich musste ein Kompromiss gefunden werden. Ergebnis ist eine vorübergehende Konvergenzphase. Diese soll abrupte Veränderungen durch die Einführung des Fonds verhindern. Ein einzelnes Bundesland darf demnach maximal mit 100 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belastet werden. Als Vergleich dient jeweils das Vorjahr. Übersteigt die Belastung der in einem Land tätigen Krankenkassen diese Zahl, werden die Zuweisungen aus dem Fonds so verändert, dass dieser Betrag genau erreicht wird. Die Belastung wird dadurch ausgeglichen, dass die Kassen dieses Landes aus dem Fonds entsprechend erhöhte Zuweisungen erhalten.

Die Feststellung, ob die Belastungen der in einem Land tätigen Krankenkasse den Schwellenwert übersteigt, erfolgt durch das Bundesversicherungsamt (BVA). Stellt das BVA keine Überschreitung des Schwellenwerts fest, endet die Konvergenzphase. Die Einzelheiten des Verfahrens werden in einer Rechtsordnung festgehalten.

Im Notfall soll das Reservekonto angezapft werden, das seit 1. Januar 2009 für schlechtere Zeiten angelegen wird. Die Einzahlungen in diese sogenannte Liquiditätsrücklage würden zunächst direkt an die Länder weitergereicht. Dies gelte vor allem für die ersten beiden Jahre nach Einführung des Gesundheitsfonds, vielleicht auch länger. Für das erste Jahr ist von etwa 500 Millionen Euro die Rede. Das Anlegen der Reservekasse wird dementsprechend länger dauern.