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Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam

Insgesamt rund 222 Milliarden fließen in den Gesundheitsfonds

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Hauptsache von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Beiträge gesetzliche pflichtversicherte Rentner und die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose. Daneben zahlen auch Studenten und Künstler ein.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte des einheitlichen Beitragssatzes sowie des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers errechnet den tatsächlich geschuldeten Geldbetrag und leitet ihn an die Krankenkasse des Arbeitnehmers weiter. Diese übermittelt das Geld dann an den Gesundheitsfonds, den das Bundesamt für soziale Sicherung verwaltet. Vom Gesundheitsfonds erhält jede Krankenkasse pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten.

Beitragsberechnung: Weiter nach Leistungsfähigkeit
Der Beitrag zum Gesundheitsfonds wird - unabhängig vom Versicherungsrisiko und der Zahl der mitversicherten Angehörigen - prozentual nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten erhoben: Wer wenig verdient, zahlt weniger, wer gut verdient, zahlt mehr. Bei Pflichtversicherten zählt zu den beitragspflichtigen Einnahmen das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, die Rente und der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) sowie zusätzlich erzieltes Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit. Durch die Festlegung einer Beitragsbemessungsgrenze ist die finanzielle Belastung nach oben begrenzt.

Bei freiwillig Versicherten erfolgt die Beitragsbemessung anhand der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, das heißt, sie umfasst alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind (beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).

Den Betrag, den jeder einzelne Versicherte in den Gesundheitsfonds einzahlt, kommt nicht in der gleichen Form bei seiner Krankenkasse an. Jede Krankenkasse erhält vielmer pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Mit dem Gesundheitsfonds-Rechner kann man berechnen, wie hoch die eigenen Beiträge in den Gesundheitsfonds sind.

Es bleibt beim Preiswettbewerb
Die Mittel, die eine Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds erhält, reichen in der Regel nicht aus, um alle Kosten zu decken. Die meisten Krankenkassen erheben deshalb eine Zusatzbeitrag. Der Vergleich zwischen den Krankenkassen kann sich deshalb finanziell lohnen. Sollte eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhöhen oder einführen, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Außerdem muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen.  

Übrigens: Für versicherungsfremde Leistungen zahlte der Bund im Jahr 2017 rund 14 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds.