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Die gesetzlichen Krankenkassen

Kassen erhalten pauschale Zuweisungen

Jede Krankenkasse erhält aus dem Gesundheitsfonds pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ihrer Versicherten. Die Höhe dieser Zuweisung liegt bei durchschnittlich 250 Euro pro Monat und Versicherten. Wenn eine Krankenkasse mit diesem Betrag nicht auskommt, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben.

Das Finanzierungssystem des Gesundheitsfonds soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stärken und das Leistungs- und Kostenmanagement der Krankenkassen transparent machen. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, erhebt keinen und oder einen geringen Zusatzbeitrag. Eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet, muss von ihren Mitgliedern einen einen höheren Zusatzbeitrag verlangen. Jede Krankenkasse muss ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen, wenn sie einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder steigert. Einen Überblick über die aktuellen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen finden Sie auf der Internetseite "Krankenkassen.de".

Risikostrukturausgleich

Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Durch die besondere Berücksichtigung schwerwiegender und kostenintensiver chronischer Krankheiten trägt der Risikostrukturausgleich (RSA) dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse Rechnung. Dieser weiterentwickelte, morbiditätsorientierte RSA wurde - zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds - ebenfalls zum 1. Januar 2009 eingeführt. Das Bundesversicherungsamt (BVA), das bereits den Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen durchführt, verwaltet den Gesundheitsfonds.

Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten mehr Geld für Versicherte mit bestimmten chronischen Leiden, in Form einer Pauschale. Den Krankenkassen bleibt ein Plus, wenn sie die tatsächlichen Behandlungskosten senken, indem sie zum Beispiel günstige Bedingungen mit Kliniken und Pharmaunternehmen für die eigenen Versicherten aushandeln. 

Vertragsfreiheit: Kassen können eigenen Vereinbarungen schließen
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde die Vertragsfreiheit für Krankenkassen gestärkt und ausgeweitet. Die Krankenkassen können in erweitertem Umfang mit Ärzten besondere Vereinbarungen treffen, die von der gesetzlichen Versorgung abweichen oder darüber hinausgehen. Sie haben die Möglichkeit, solche Verträge allein oder in Kooperation mit anderen Kassen auszuhandeln. Ärzte können einzeln oder als Gruppe Vertragspartner sein.

Vertragspartner können auch Managementgesellschaften sein, wie es im Rahmen der Integrierten Versorgung bereits praktiziert wird. Einzelverträge dürfen die hausarztzentrierte Versorgung, die gesamte ambulante ärztliche Versorgung sowie auch einzelne Bereiche der ambulanten Versorgung umfassen.

Die Integrierte Versorgung als Instrument zur besseren Verzahnung zwischen verschiedenen Leistungsbereichen und unterschiedlichen Heilberufen wird fortgeführt und ihre Bedeutung insbesondere im Hinblick auf eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung herausgestellt.

Die Krankenkassen können die Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung einbinden. Dies dient der besseren Verzahnung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und eröffnet ein weites Aktionsfeld zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Gesamtversorgung.

Erleichtert wurden auch Verträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern für ambulante Behandlungen im Krankenhaus. Kliniken dürfen im Rahmen der Integrierten Versorgung für hochspezialisierte Leistungen, Leistungen zur Behandlung seltener Erkrankungen und von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Netzwerke aufbauen und sich dabei selber als Spezialisten einbringen.

Volle Vertragsfreiheit haben die Krankenkassen schließlich auch für Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern. So kann eine Kasse beispielsweise mit einem pharmazeutischen Unternehmer für dessen Abgabepreis einen Preisnachlass vereinbaren. Davon profitieren auch die Patientinnen und Patienten: Die Zuzahlung für diese Arzneimittel kann um die Hälfte reduziert werden oder ganz entfallen.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihre Ausgaben grundsätzlich nicht durch Kredite finanzieren. Die Kosten, die durch die Versicherten entstehen, müssen aus Beiträgen und sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Ersatzansprüche aus von Dritten verursachten Unfällen) gedeckt werden.

Spitzenverband Bund der Krankenkassen
Im Rahmen der Gesundheitsreform von 2009 wurden die Verbandsstrukturen der Krankenkassen gestrafft. Ein einheitlicher Spitzenverband - der "GKV-Spitzenverband" vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und regelt die Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitglieder des Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und für die Versicherten.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. So hilft er beispielsweise künftig bei der Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustausches innerhalb der GKV.

 

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen besteht aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Allgemeinen Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen, der Innungskrankenkassen, der See-Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Landwirtschaftlichen Krankenkassen.

Klare Verhältnisse

Der Gesundheitsfonds soll die Finanzierungsströme in der Gesetzlichen Krankenversicherung transparenter machen. Durch Zusatzbeiträge und Rückzahlungen, verstärken die Anreize für die Versicherten, sich günstige Krankenkassen zu suchen.