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Der Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wettbewerbsneutral organisieren. Die Beiträge werden weiter vom Arbeitgeber an die Krankenkassen gezahlt, fließen von dort aber in einen zentralen Topf, den Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen dann Pauschalbeträge für jeden Versicherten.

Bei den Gesundheitskosten nimmt Deutschland mit einem Ausgabenvolumen von über 370 Milliarden Euro einen internationalen Spitzenplatz ein. Damit belaufen sich die Gesundheitsausgaben auf rund 1 Milliarde Euro pro Tag. Größter Ausgabenträger ist die gesetzliche Krankenversicherung mit rund 222 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Arbeitnehmer zahlen zurzeit noch mehr als Arbeitgeber

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Brutto-Gehalts. Beide zahlen also je 7,3 Prozent. Diese Beiträge reichen jedoch bei den allermeisten Krankenkassen nicht aus, um alle Ausgaben zu decken. Sie müssen deshalb einen Zusatzbeitrag erheben, den die Arbeitnehmer alleine tragen. Am 1. Januar 2019 tritt das "Versichertenentlastungsgesetz" in Kraft. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden sich den Zusatzbeitrag dann teilen. Arbeitnehmer werden so um rund 7 Milliarden Euro entlastet.

Neben Arbeitnehmern und Arbeitgebern leisten noch Rentner und die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitslosen sowie Studenten, Künstler und freiwillig versicherte Mitglieder Beiträge. Schließlich zahlt der Bund für versicherungsfremde Leistungen 14 Milliarden Euro ein.

Da die Einnahmen des Gesundheitsfonds konjunkturellen und saisonalen Schwankungen unterliegen, wird eine Schwankungsreserve von rund 4,8 Milliarden Euro gebildet. 

Die Krankenkassen erhalten eine pauschale Zuweisung je Versichertem
Vom Gesundheitsfonds erhält jede Krankenkasse pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Bei der Höhe der Pauschale wird die Versichertenstrukturen der jeweiligen Kassen berücksichtigt. Dazu wurde der Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen eingeführt, der die Krankheitshäufigkeit der Versicherten berücksichtigt.

Risikostrukturausgleich

Der Risikostrukturausgleich (RSA), den es seit 1994 gibt, gleicht die unterschiedlichen Versicherungsstrukturen der Krankenkassen aus: Manche Krankenkassen haben viele gesunde und gut verdienende Versicherte, andere dagegen relativ viele kranke Mitglieder mit geringem Einkommen. Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds eine bestimmte Höhe an Zuwendungen, die ihrer jeweiligen Versicherungsstruktur entspricht. 

Beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) wird neben Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente auch der Versorgungsbedarf von Versicherten mit kostenintensiven chronischen oder schwerwiegenden Krankheiten einberechnet. Krankenkassen erhalten für betroffene Mitglieder entsprechend mehr Zuweisungen, damit sie die hohen Leistungsausgaben für ihre Versicherten abdecken können. Der Risikostrukturausgleich soll eigentlichfaire Wettbewerbsbedingungen für die Krankenkassen gewährleisten, ist aber hochumstritten, weil sie viele Krankenkassen durch dieses Verfahren benachteiligt fühlen.