
Krankenhäuser
Erweiterte Möglichkeiten bei der ambulanten Versorgung
Trotz der Sparauflagen im Zuge der Gesundheitsreform sind die Krankenhäuser noch immer der größte Kostenfaktor im Gesundheitswesen. Im Jahr 2017 gaben die gesetzlichen Kassen rund 57 Milliarden Euro für Krankenhausbehandlungen aus. Das waren knapp 35 Prozent der Gesamtausgaben - einen so großen Anteil hatte kein anderer Einzelposten.
In Deutschland gibt es mehr als 1900 Krankenhäuser. Zur Behandlung und Betreuung der Patienten arbeiten in den Kliniken über 1 Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter etwa 160 000 Ärzte sowie knapp 700 000 Pfleger und Schwestern.
Auch wenn die Krankenhäuser in Deutschland mit rund 57 Milliarden Euro im Jahr den größten Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ausmachen, ist die finanzielle Lage vieler Kliniken alles andere als rosig. Deren Verband DKG summiert die Finanzlücke auf 5 Milliarden Euro, davon entfallen rund eine Milliarde Euro auf ambulante Notfallleistungen.
Nahezu jede zweite Klinik schreibt rote Zahlen. Steigende Preise und Tariflöhne schlagen zu Buche. Allein die Personalkosten haben in den letzten Jahren um rund 16 Prozent zugenommen. Zudem fehlen den Kliniken mehr als 3 Milliarden Euro für Investitionen etwa in Klinikbauten. Hierfür sind die Länder zuständig.
Die Zahl der Krankenhäuser ist in den vergangenen Jahren allerdings deutlich gesunken. Seit 1990 schlossen bundesweit mehr als 400 Einrichtungen ihre Pforten, die Bettenzahl verringerte sich um ein Viertel auf gut 500 000. Die Zahl der Patienten stieg im gleichen Zeitraum zwar an, doch während sie 1990 noch durchschnittlich 14,7 Tage im Krankenhaus blieben, sank ihre Verweildauer binnen 25 Jahren auf durchschnittlich 7,3 Tage.
Zugang zu ambulanter Versorgung im Krankenhaus erleichtert
Krankenhäuser sollen nicht allein für stationäre Behandlung zuständig sein, sondern dürfen auch ambulante Leistungen in spezialisierten Bereichen erbringen. Das sind insbesondere solche Behandlungen, bei denen es auf spezielles Fachwissen sowie auf besondere Ausstattung ankommt. Krankenhäuser, die in diesen Bereichen tätig sein wollen, müssen sich das von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes genehmigen lassen. Diese Form der ambulanten Leistungserbringung ist auf einige Krankheiten beschränkt.
Durch das Krankenkassen-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist es für Krankenhäuser leichter geworden, sich an Verträgen zur integrierten Versorgung zu beteiligen. Dabei kümmert sich ein Netzwerk aus Fachärzten, Kliniken und weiteren Leistungserbringern um die "integrierte" Behandlung einer bestimmten Krankheit. Bisher war dafür immer die Beteiligung eines niedergelassenen Facharztes für diese Krankheit erforderlich. Dieses Erfordernis fällt weg, wenn das Krankenhaus zur Erbringung der ambulanten Leistung ermächtigt ist.