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Ärzte

Gesundheitsreform bringt neues Vergütungssystem

Ärzte erhalten ihre Honorare nicht direkt von der Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine "Gesamtvergütung" (auch Honorarbudget genannt) an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Die Höhe dieser Gesamtvergütung wird zwischen der jeweiligen KV und dem jeweiligen Krankenkassenverband festgelegt.

Alle vertragsärztlichen Leistungen werden vorab mit der Gesamtvergütung der Krankenkassen an die kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgegolten - Nachforderungen sind unmöglich. Die Gesamtvergütung umfasst das Ausgabenvolumen für alle vertragsärztlichen Leistungen, die in der jeweiligen KV-Region erbracht werden.

Den kassenärztlichen Vereinigungen gehören alle Vertragsärzte einer Region als Mitglieder an. An diese gibt die KV über einen festgelegten Verteilungsschlüssel (Honorarverteilungsvertrag) die Gesamtvergütung weiter. Das heißt, die Vertragsärzte erhalten von ihrer KV ein Honorar, das sich aus dem Topf der Gesamtvergütung der Krankenkassen an die kassenärztlichen Vereinigungen speist.

Grundlage des Arzthonorars waren früher Punkte, mit denen die ärztlichen Leistungen bewertet wurden. Das Punktwertsystem war im so genannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt, der auf Bundesebene zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt wurde.

Der Punktwert in Euro war abhängig vom Gesamtvolumen und der Menge der Leistungen, die alle Vertragsärzte einer Region bei ihrer KV in einem Quartal abrechneten. Anders gesagt: Die Größe des Kuchenstücks hing davon ab, wie viele sich den Kuchen teilten.

Neues ärztliches Vergütungssystem

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde die Erarbeitung eine neuen ärztlichen Vergütungssystems auf den Weg gebracht. Ziel ist ein Vergütungssystem, das einfach und transparent gestaltet ist. Es ermöglicht den Ärztinnen und Ärzten mehr Kalkulationssicherheit, weil sie im Voraus wissen, wie hoch die Vergütung ihrer Leistungen ist. 

Im Wesentlichen bedeutet dies:

  • Das von Budgets und schwankenden Punktwerten geprägte Honorarsystem wird durch eine Gebührenordnung abgelöst. Die Gebührenordnung enthält Pauschalvergütungen in überschaubarer Zahl sowie Einzelvergütungen für besonders förderungswürdige Leistungen (zum Beispiel Hausbesuche).
  • Für Haus- und Fachärzte gelten dabei unterschiedliche Kriterien, die den Unterschieden der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung Rechnung tragen. Für besonders qualifizierte Leistungen gibt es Honorarzuschläge.
  • Das Morbiditätsrisiko tragen die Krankenkassen. Die für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stehende Gesamtvergütung orientiert sich an der Morbidität der Versicherten. Das heißt, für zusätzliche Leistungen, die aus einem Anstieg des Behandlungsbedarfs der Versicherten herrühren, wird von den Krankenkassen mehr Honorar zur Verfügung gestellt.
  • Die notwendige Kosten- und Mengensteuerung erfolgt durch Anreizmechanismen in der Gebührenordnung sowie mengen- und  praxisbezogene Preisabstaffelungen.
  • Zum Abbau von Über- und Unterversorgung werden finanzielle Anreize gesetzt, die zu einer regional ausgewogenen Arztdichte beitragen sollen.

Laut GKV-Spitzenverband sind die Einnahmen der Ärzte in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als ihre Aufwendungen. Das Statistische Bundesamt kam zu dem Ergebnis, dass sich die Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit im Jahr 2015 auf einen durchschnittlichen Jahresbertrag von 190.000 Euro je Arzt belaufen. Dies stellt eine Steigerung um 14 Prozent dar im Vergleich zum Jahr 2011 (mit Überschüssen von 166.000 Euro). Die Honorarverhandlungen für Ärzte finden jährlich statt auf Bundes- und Landesebene statt. Auf der Bundesebene wird zunächst der Preis und die Menge verhandelt. Anschließend werden bei den Verhandlungen auf der Landesebene regionale Besonderheiten berücksichtigt.